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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92   

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https://dejure.org/1993,1419
BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92 (https://dejure.org/1993,1419)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92 (https://dejure.org/1993,1419)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 1993 - 2 BvR 2075/92 (https://dejure.org/1993,1419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet - Verpflichtung des Verwaltungsgerichts zur Offenlegung der tatsächlichen Entscheidungs- und Erkenntnisgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßgebliche Erkenntnisgrundlagen - Ständige Rechtsprechung des BVerfG - Rechtliches Gehör - Presseberichte und Behördenauskünfte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 769
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert Art. 19 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , daß sich aus den Entscheidungsgründen klar ergibt, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG 1992 (§ 32 Abs. 6 AsylVfG a.F.) gekommen ist, warum also die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils - als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293 f.]).

    Hat etwa ein Verwaltungsgericht das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig angesehen, so hat das Bundesverfassungsgericht eine solche Begründung als geeignet erachtet, ein Offensichtlichkeitsurteil zu tragen (vgl. BVerfGE 65, 76 [97]).

    Dies gilt erst recht bei einer Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet: Voraussetzung hierfür ist, daß an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen kein Zweifel besteht (BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [296]).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verlässlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind (BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich auch hinsichtlich der Aufklärungspflicht und der Behandlung der Beweisanträge (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer vom 18. Januar 1990, InfAuslR 1990, 161 [163 ff.]).

    Denn auch Maßnahmen, die an eine bestimmte politische Überzeugung des von ihnen Betroffenen anknüpfen - hier Gegnerschaft zum syrischen Regime bzw. zur syrischen Politik im Libanon - können asylerheblich sein (vgl. BVerfGE 76, 143 [157]; 80, 315 [333 f.]).

  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert Art. 19 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , daß sich aus den Entscheidungsgründen klar ergibt, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG 1992 (§ 32 Abs. 6 AsylVfG a.F.) gekommen ist, warum also die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils - als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293 f.]).

    Dies gilt erst recht bei einer Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet: Voraussetzung hierfür ist, daß an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen kein Zweifel besteht (BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [296]).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Denn auch Maßnahmen, die an eine bestimmte politische Überzeugung des von ihnen Betroffenen anknüpfen - hier Gegnerschaft zum syrischen Regime bzw. zur syrischen Politik im Libanon - können asylerheblich sein (vgl. BVerfGE 76, 143 [157]; 80, 315 [333 f.]).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 70, 180 [189] m.w.N.) gebietet der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. auch § 108 Abs. 2 VwGO ) den Gerichten, nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse (einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften) zu verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht - im einzelnen bezeichnet - zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten.
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung erledigt sich durch die Entscheidung in der Hauptsache (BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Hierbei läßt es außer Betracht, daß die Sammlung und Sichtung der tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung ihrer wertenden Würdigung abtrennbar vorausgeht und daß Art. 103 Abs. 1 GG den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens gewährleistet, auf diesen der richterlichen Beurteilung zugrundeliegenden Verfahrensschritt, insbesondere durch Stellung von Anträgen, sachgerecht und effektiv Einfluß nehmen zu können (vgl. BVerfGE 65, 305 [307]).
  • BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92
    Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verlässlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind (BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich auch hinsichtlich der Aufklärungspflicht und der Behandlung der Beweisanträge (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer vom 18. Januar 1990, InfAuslR 1990, 161 [163 ff.]).
  • BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 629/06

    Unzureichend begründete Abweisung der Asylklage des Beschwerdeführers im zweiten

    2/1997, S. 9; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 , und vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, S. 769).

    Die schlichte Behauptung, die Klage sei offensichtlich unbegründet, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 , und vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, S. 769).

  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der

    Die schlichte Behauptung, die Klage sei offensichtlich unbegründet, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 und vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, juris).
  • BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Feststellung eines krankheitsbedingten

    Die schlichte Behauptung, die Klage sei offensichtlich unbegründet, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 und vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, juris).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2711
BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92 (https://dejure.org/1992,2711)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.1992 - 2 BvR 858/92 (https://dejure.org/1992,2711)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92 (https://dejure.org/1992,2711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außerwirtschaftliche Betätigung - Außenwirtschaftsgesetz - Bestimmtheitsgebot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1909
  • NVwZ 1993, 769 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92
    Dies ist vor allem gerechtfertigt, wenn wechselnde und mannigfaltige Einzelregelungen erforderlich werden können (BVerfGE 75, 329 [340 ff.] m.w.N.; st. Rspr.).

    Diese Gefahr läge nahe, wenn der Gesetzgeber stets jeden Straftatbestand bis ins letzte ausführen müßte (BVerfGE 14, 245 [251]; 75, 329 [342 f.]; st. Rspr.).

    Die erforderliche Gesetzesbestimmtheit hängt von der Besonderheit des jeweiligen Strafttatbestandes und von den Umständen ab, die zu einer gesetzlichen Regelung führen (BVerfGE 28, 175 [183]; 75, 329 [341]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92
    Es kann nur insoweit korrigierend eingreifen, als spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92
    Diese Gefahr läge nahe, wenn der Gesetzgeber stets jeden Straftatbestand bis ins letzte ausführen müßte (BVerfGE 14, 245 [251]; 75, 329 [342 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92
    Die erforderliche Gesetzesbestimmtheit hängt von der Besonderheit des jeweiligen Strafttatbestandes und von den Umständen ab, die zu einer gesetzlichen Regelung führen (BVerfGE 28, 175 [183]; 75, 329 [341]; st. Rspr.).
  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 525/13

    Verfassungskonformität von Blankettstrafgesetzen mit Rückverweisungsklausel

    In keinem dieser Fälle ist bisher eine verfassungsrechtliche Beanstandung der Rechtsnorm wegen Unvereinbarkeit der Verweisungstechnik mit Art. 103 Abs. 2 GG durch die Rechtsprechung erfolgt (vgl. zum Blankettbußgeldtatbestand des § 33 Abs. 1 AWG mit einer entsprechenden Rückverweisungsklausel die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung durch BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90, NJW 1992, 2624; Beschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910).

    Soweit es jedoch vor allem um deklaratorische Verweisungstechniken geht, bestehen insoweit keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1987 - 2 BvL 11/85 BVerfGE 75, 329, 343; Beschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910; krit. Kühl in Festschrift für Lackner, 1987, S. 815, 820 f.; abl.

  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    Sie genügt insbesondere - entsprechend anderen wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbeständen wie etwa der Subventionsbetrug (§ 264 StGB), der Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) oder der Kreditbetrug (§ 265b StGB), die in ähnlicher Form durch die Verwendung konkretisierungsbedürftiger Rechtsbegriffe geprägt sind - noch dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383 f.; Vogel, aaO Vor § 20a Rn. 29), der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht übersteigert werden darf, damit die Gesetze nicht zu starr und kasuistisch und dem Wandel der Verhältnisse oder der Besonderheit des Einzelfalles nicht mehr gerecht werden (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910).
  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

    Die Komplexität der internationalen Beziehungen verhindert auch hier eine konkretere Gesetzesfassung und erlaubt deshalb die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe; die Forderung nach einer konkreteren Gesetzesfassung könnte vielmehr dazu führen, dass dem Gesetzgeber die Mittel versagt werden, derer er zur Gestaltung störungsfreier auswärtiger Beziehungen bedarf (BVerfG NJW 1993, 1909, 1910).
  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

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  • BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski

    Der Export von militärischen oder militärisch nutzbaren Gütern ist nicht rechtlich ambivalent, sondern rechtfertigt im Hinblick auf den bezweckten Schutz des friedlichen Zusammenlebens der Völker und der Verhinderung von Störungen internationaler Beziehungen (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AWG) ein allgemeines sozialethisches Unwerturteil (vgl. BVerfGE 91, 148 ; NJW 1993, S. 1909, 1910; NJW 1992, S. 2624; Fuhrmann in: Erbs/Kohlhaas, AWG, § 7 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Bereits von Verfassungs wegen ist somit eine restriktive Interpretation dahin erforderlich, dass nicht jede denkbare negative Reaktion irgendeines fremden Staates, sondern nur eine mögliche schwerwiegende Beeinträchtigung der eigenen Interessen der Bundesrepublik Deutschland eine erhebliche Gefährdung der auswärtigen Beziehungen darstellen kann (vgl. BVerfG NJW 1993, 1909, 1910 ; Diemer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 166. ErgLfG. AWG § 34 Rdn. 18).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 102/03 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Fahrkosten - Berücksichtigung der

    Dass Gesetze auch auf Verordnungen dynamisch verweisen dürfen, ist anerkannt (vgl BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910 sogar für das Strafrecht; allg s Schenke in: Festschrift Fröhler, 1980, 87, 110 ff).
  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 338/14

    Ordnungsgelder des Sanktionsausschusses der Frankfurter Wertpapierbörse gegen

    "Sie genügt insbesondere - entsprechend anderen wirtschaftsrechtlichen Tatbeständen wie etwa der Subventionsbetrug (§ 264 StGB), der Kapitalanlagebetrug (§ 264 a. StGB) oder der Kreditbetrug (§ 265 b. StGB), die in ähnlicher Form durch die Verwendung konkretisierungsbedürftiger Rechtsbegriffe geprägt sind - noch dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR. 24/03, BGHSt 48, 373,383 f.; Vogel, a.a.O. vor § 20 a. Rn. 29), der nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht übersteigert werden darf, damit die Gesetze nicht zu stark und kasuistisch und dem Wandel der Verhältnisse oder der Besonderheit des Einzelfalls nicht mehr gerecht werden (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910).
  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 2570/13

    Plichten des Designated Sponsors

    "Sie genügt insbesondere - entsprechend anderen wirtschaftsrechtlichen Tatbeständen wie etwa der Subventionsbetrug (§ 264 StGB), der Kapitalanlagebetrug (§ 264 a. StGB) oder der Kreditbetrug (§ 265 b. StGB), die in ähnlicher Form durch die Verwendung konkretisierungsbedürftige Rechtsbegriffe geprägt sind - noch dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR. 24/03, BGHSt 48, 373,383 f.; Vogel, a.a.O. vor § 20 A. Rn. 29), der nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht übersteigert werden darf, damit die Gesetze nicht zu stark und kasuistisch und dem Wandel der Verhältnisse oder der Besonderheit des Einzelfalls nicht mehr gerecht werden (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 869/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2730
BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 869/92 (https://dejure.org/1992,2730)
BVerfG, Entscheidung vom 10.09.1992 - 2 BvR 869/92 (https://dejure.org/1992,2730)
BVerfG, Entscheidung vom 10. September 1992 - 2 BvR 869/92 (https://dejure.org/1992,2730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prostitution - Betreiben - Strafbar - Bordell

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1911
  • NVwZ 1993, 769 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 869/92
    a) Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 28, 175 [183]; 47, 109 [120]).

    Maßgebend für die Bestimmtheit einer Strafvorschrift ist insoweit in erster Linie der für den Adressaten verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Straftatbestandes (vgl. BVerfGE 47, 109 [121]; 73, 206 [235]).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 869/92
    Maßgebend für die Bestimmtheit einer Strafvorschrift ist insoweit in erster Linie der für den Adressaten verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Straftatbestandes (vgl. BVerfGE 47, 109 [121]; 73, 206 [235]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 869/92
    Das Mittel ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 30, 292 [316]), wobei das Grundgesetz dem Gesetzgeber in der Bewertung der zur Verfolgung seiner Ziele geeigneten und erforderlichen Maßnahmen einen weiten Gestaltungsraum zubilligt (vgl. BVerfGE 53, 135 [145]; 77, 84 [106]).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 869/92
    a) Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 28, 175 [183]; 47, 109 [120]).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 869/92
    Die abstrakte Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 67, 157 [175]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 869/92
    Mehr hat das Bundesverfassungsgericht, das kein Rechtsmittelgericht ist, grundsätzlich nicht nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 869/92
    Das Mittel ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 30, 292 [316]), wobei das Grundgesetz dem Gesetzgeber in der Bewertung der zur Verfolgung seiner Ziele geeigneten und erforderlichen Maßnahmen einen weiten Gestaltungsraum zubilligt (vgl. BVerfGE 53, 135 [145]; 77, 84 [106]).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79

    Schokoladenosterhase

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 869/92
    Das Mittel ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 30, 292 [316]), wobei das Grundgesetz dem Gesetzgeber in der Bewertung der zur Verfolgung seiner Ziele geeigneten und erforderlichen Maßnahmen einen weiten Gestaltungsraum zubilligt (vgl. BVerfGE 53, 135 [145]; 77, 84 [106]).
  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 869/92
    a) Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 28, 175 [183]; 47, 109 [120]).
  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78

    Voraussetzung für eine Vorlagefrage vor dem BGH - Aufstellen eines Stellschildes

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 869/92
    Im Bick darauf erscheint es jedenfalls nicht willkürlich, daß der 2. Strafsenat eine die Vorlagepflicht begründende Abweichung von der Entscheidung des 4. Strafsenats nicht angenommen hat (vgl. BGHSt 28, 165 [166 f.]).
  • BGH, 02.04.1970 - 4 StR 549/69

    Anforderungen an die Wahrung der Öffentlichkeit des Verfahrens

  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Neuere Entscheidungen zeigen ebenfalls auf, dass bereits die Gefährdung eines Rechtsguts eine Strafnorm legitimieren kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. September 1992 - 2 BvR 869/92, NJW 1993, 1911 aE zu § 180a Abs. 1 Nr. 2 StGB aF; vom 30. September 2005 - 2 BvR 1656/03, NVwZ 2006, 583, 584 zu § 316b StGB).
  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 398/99

    StGB § 183 verfassungsgemäß

    Für den Normadressaten ist das Risiko einer Bestrafung (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. September 1992 - 2 BvR 869/92 -, NJW 1993, S. 1911) bei Begehung exhibitionistischer Handlungen auch ohne weiteres erkennbar.
  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 V 54/97

    Umsatzsteuerkürzung bei Vorliegen eines landwirtschaftlichen und

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